Wir beraten bundesweit in sämtlichen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und Dienstvertrags- sowie Handelsvertreterrechts. Wir übernehmen außergerichtliche Verhandlungen ebenso wie die Prozessführung in Klage- sowie Beschlussverfahren vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Darüber hinaus treten wir in Spezialfragen vor Zivilgerichten auf. Unsere besondere Expertise erstreckt sich vor allem auf folgende Themen: